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Zwangsversteigerung vermeiden: Notverkauf von Immobilien

Eine Zwangsversteigerung droht – jetzt ist schnelles Handeln gefragt. Die Gründe sich kurzfristig von einer Immobilie trennen zu müssen sind vielfältig: Scheidung, Arbeitslosigkeit oder Zahlungsunfähigkeit, gerade in Corona-Zeiten. Die Entscheidung zum Verkauf hinauszuschieben ist eines der größten Risiken. Vermeiden Sie jetzt unbedingt die klassischen Fehler beim Notverkauf Ihrer Immobilie. 

Ein schneller Verkauf vor der Zwangsversteigerung ist jetzt von größter Wichtigkeit. Vermeiden Sie unbedingt eine Zwangsversteigerung und damit erhebliche finanzielle Verluste durch einen zügigen Verkauf mit Hilfe eines professionellen Immobilienmaklers.

Wichtig ist es jetzt, einen klaren Kopf zu behalten. Diskretion ist jetzt das oberste Prinzip. Und es gilt, schwerwiegende Fehler beim Notverkauf zu vermeiden.

Die klassischen Fehler bei einem Notverkauf

Sie möchten Ihren Immobilienverkauf selbst organisieren und so vermeintliche Kosten sparen? 
Auch hier sollten Sie unbedingt bedenken: 

  • Haben Sie schon einmal eine Immobilie verkauft? 
  • Haben Sie eine fundierte Immobilienbewertung veranlasst? Zu hochpreisig angesetzte Immobilienangebote gelten schnell als “verbrannt”, dies erschwert und verlängert die weiteren Verkaufsbemühungen ungemein!
  • Wissen Sie worauf es bei der Vermarktung ankommt, sodass Ihre Immobilie bei potentiellen Käufern auf Interesse stößt?
  • Können Sie erfolgreiche und gleichzeitig rechtssichere Exposés verfassen?
  • Haben Sie die Möglichkeit ein rechtssicheres Bieterverfahren einzuleiten, um den optimalen Preis zu erzielen? 

Auch ein vermeintlich gut vorbereiteter selbstorganisierter Verkauf läuft in dieser Situation oftmals schief. Zu viele Emotionen verhindern ein sachliches Verkaufsangebot und bei den Verkaufsverhandlungen bestimmt nicht selten Panik die Entscheidung.

Vorsicht bei Nachbarschaftsgeschäften!

Der klassischer Fehler bei einem Notverkauf: Vielleicht hat es sich ja schon rumgesprochen, dass Sie verkaufen müssen. Dann wird es nicht lange dauern, bis die ersten Angebote Ihrer Nachbarn ins Haus flattern.

Erfahrungsgemäß wird bei Nachbarschaftsverkäufen aber nur ein Bruchteil des Verkaufserlöses erzielt, der durch einen professionellen Verkauf möglich wäre. Es gelingt in dieser angespannten Situation selten, mit kühlem Kopf einen marktgerechten Preis auszuhandeln.

Ihre Chance – ein freier Verkauf vor der Zwangsversteigerung rettet bares Geld

Zwangsversteigerung - Notverkauf durch Makler

Denken Sie vielmehr daran, dass Immobilien noch immer stark nachgefragt werden, Deutschland, allen voran Berlin und Brandenburg, ist nach wie vor ein Verkäufermarkt, die Preise steigen rasant. 

Das ist Ihr Vorteil! Sie haben jetzt die Möglichkeit, mit der richtigen Vermarktungsstrategie einen noch vor einigen Jahren nicht vorstellbaren Verkaufserlös zu erzielen. 

Ein Verkauf vor der Zwangsversteigerung kann nicht nur Ihre finanzielle Situation entlasten, sondern auch einen Neuanfang bedeuten.

Suchen Sie einen professionellen Partner für die zügige Abwicklung des Verkaufs? 

Wir als Makler für Berlin und Brandenburg vermarkten Ihre Immobilie in kürzester Zeit und organisieren den kompletten Verkaufsvorgang professionell und zeitnah. 

  • Wir ermitteln den Wert Ihrer Immobilie mit einer qualifizierten Marktanalyse und kennen die Interessenten und den Markt. 
  • Oft können wir Sie als Makler bei Verhandlungen mit den Gläubigern oder Kreditgebern unterstützen und eine Zwangsversteigerung abwenden. 
  • Auch in Corona-Zeiten können Besichtigungstermine unter Berücksichtigung der geltenden Hygienevorschriften durchgeführt werden. Wir führen die Vorgespräche mit den potenziellen Käufern, sodass nur mit ernsthaften Interessenten Termine nötig sind.
  • Mit unserem rechtssicheren Bieterverfahren erzielen wir einen Top-Preis, der eine drohende Privatinsolvenz verhindern kann. Wir helfen Ihnen, Werte zu sichern.

Wenn Sie sich in einer Notsituation befinden, kümmern wir uns als Immobilienprofis um einen schnellen Verkauf Ihrer Immobilie und sorgen dafür, dass Sie keinen finanziellen Einbußen durch unangebrachte Eile erleiden. 


Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gern!

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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