Energieausweis
Was ist ein Energieausweis?
Der Energieausweis ist das Dokument, das Auskunft über die Energieeffizienz und die auftretenden Energiekosten eines Gebäudes gibt. Es soll Kaufinteressenten oder Mieter die Möglichkeit zum Vergleich geben.
Seit 2009 ist der Energieausweis für alle Wohngebäude in Deutschland bei Verkauf oder Vermietung durch den Eigentümer oder Vermieter unaufgefordert spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und bei Vertragsabschluss zu übergeben. Seit 2014 muss die im Energieausweis eingetragene Effizienzklasse in allen Immobilienanzeigen aufgeführt werden. Verstöße können zu Bußgeldern bis zu 15.000 Euro führen.
Grundsätze über Grundlagen, Ausstellung und Verwendung sind im EnEV geregelt. Es setzt Rechtsnormen nach mehreren von der EU festgelegten Richtlinien um.
Für Bestandsbauten wurde von der Deutschen Energie-Agentur (dena) 2004 ein Prototyp eines bundeseinheitlichen Energieausweises mit der Bezeichnung „Energiepass“ entwickelt.
Wann ist ein Bedarfs- und wann ein Verbrauchsausweis erforderlich?
- Bei Errichtung, Änderung und Erweiterung von Gebäuden ist ein Bedarfsausweis erforderlich. Für Wohngebäude mit nicht mehr als vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist ebenfalls ein Bedarfsausweis erforderlich. Das gilt nicht, wenn sie die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen.
- Der Verbrauchsausweis ist für allen Wohngebäude, die nach den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 errichtet worden sind, erforderlich. Für Gebäude, die keine Wohngebäude sind oder Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten, kann wahlweise ein Bedarfs- oder Verbrauchausweis erstellt werden.
Wer erstellt einen Energieausweis für ein Haus?
Zur Ausstellung von Energieausweisen für bestehende Gebäude sind berechtigt:
- Hochschulabsolventen in den Bereichen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik oder einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt in einem der genannten Gebiete.
- Hochschulabsolventen im Bereich Innenarchitektur
- Handwerksmeister, deren wesentliche Tätigkeit die Bereiche von Bauhandwerk, Heizungsbau, Installation oder Schornsteinfegerwesen umfasst, und Handwerk, die berechtigt sind, ein solches Handwerk ohne Meistertitel selbständig auszuüben;
- Staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker in den Bereichen Hochbau, Bauingenieurwesen oder Gebäudetechnik, wenn sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- während des Studiums einen Ausbildungsschwerpunkt im Bereich des energiesparenden Bauens oder
- nach dem Studium eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in wesentlichen bau- und anlagentechnischen Tätigkeitsbereichen des Hochbaus oder
- eine erfolgreiche Fortbildung im Bereich des energiesparenden Bauens, die festgelegten Anforderungen entspricht oder
- eine nicht auf bestimmte Gewerke beschränkte Bauvorlageberechtigung
- Personen, die nach bauordnungsrechtlichen Vorschriften der Länder zur Unterzeichnung von bautechnischen Nachweisen des Wärmeschutzes oder der Energieeinsparung bei der Errichtung von Gebäuden berechtigt sind, im Rahmen der jeweiligen Nachweisberechtigung
- Die Ausstellungsberechtigung für Nichtwohngebäude besteht nur für die im ersten Punkt genannten Hochschulabsolventen. Darüber hinaus sind laut § 29 EnEV Personen berechtigt, Energieausweise für bestehende Wohngebäude auszustellen, die
- vor dem 25. April 2007 als Antragsberechtigte beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle registriert wurden (§ 29 Abs. 4 EnEV), oder
- die am 25. April 2007 über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Baustoff-Fachhandel oder in der Baustoffindustrie und eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zum Energiefachberater im Baustoff-Fachhandel oder in der Baustoffindustrie verfügten oder die eine Weiterbildung begonnen und später erfolgreich abgeschlossen haben;
- vor dem 25. April 2007 über eine abgeschlossene Weiterbildung zum Energieberater des Handwerks verfügt haben oder eine solche Weiterbildung vor dem 25. April begonnen haben und später erfolgreich abgeschlossen haben.
Registrierungspflicht:
Energieausweise müssen nun beim Deutsches Institut für Bautechnik registriert werden. Das erfolgt in der Regel durch den Ausstellenden.
Neubauten:
Der Energiebedarfsausweis ist grundsätzlich verpflichtend.
Der Eigentümer hat dafür Sorge zu tragen, dass ihm der Energieausweis mit Fertigstellung übergeben wird.
Bestandsgebäude:
Bei Bestandsgebäuden muss ein Energieverbrauchsausweis oder ein Energiebedarfsausweis nur bei Verkauf oder Vermietung vorhanden sein. Der Ausweis muss während der Besichtigung ausliegen und die Angaben daraus in Immobilienanzeigen ebenfalls angegeben werden.
Wenn ein Gebäude weniger als fünf Wohnungen besitzt und nicht mindestens den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 entspricht, darf ausschließlich ein Energiebedarfsausweis ausgestellt werden.
Von der Ausweispflicht befreit sind Baudenkmäler sowie kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von bis zu 50 Quadratmetern.
Sonderfälle:
Für jedes Gebäudes mit mehr als 500 Quadratmeter (ab 8. Juli 2015: 250 Quadratmeter) behördlicher Nutzung und starkem Publikumsverkehr muss ein Energieausweis sichtbar aushängen. Bei sonstigen Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr auf einer Nutzfläche von mehr als 500 Quadratmetern muss der Energieausweis aushängen, sobald dieser ausgestellt wurde.
Wo bekomme ich einen Online-Energieausweis?
Energieausweise lassen sich auch kostenpflichtig online erstellen. Hierzu gibt es viele Angebote.
Nach Eingabe aller benötigter Daten, wird der Ausweis dann nach der Prüfung meist als PDF zur Verfügung gestellt. Die Rechtssicherheit sollte aber in jedem Falle vorher geprüft werden. Die nötige Qualifikation des ausstellenden Anbieters sollte dafür auf der Website deutlich angezeigt werden.
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Datenquelle: Dieser Text basiert auf Tilo Grahlmann Immobilienmakler und dem Artikel Energieausweis aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Lizenz Creative Commons CC-BY-SA 3.0 Unported (Kurzfassung). In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.